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Preise

Heimentgelt ab 01.01.2025

Durchschnittliche Tagessätze

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege  56,78 € 87,93 € 104,83 € 122,45 € 130,37 €
Unterkunft und Verpflegung 29,78 € 29,78 € 29,78 € 29,78 € 29,78 €
Invest DZ 10,30 € 10,30 € 10,30 € 10,30 € 10,30 €
Invest EZ 14,80 € 14,80 € 14,80 € 14,80 € 14,80 €
Ausbildungszuschlag 0,42 € 0,42 € 0,42 € 0,42 € 0,42 €
Ausbildungsumlage 3,89 € 3,89 € 3,89 € 3,89 € 3,89 €
Gesamt DZ 101,17 € 132,32 € 149,22 € 166,84 € 174,76 €
Gesamt EZ 105,67 € 136,82 € 153,72 € 171,34 € 179,26 €
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegesatz Doppelzimmer (pro Monat) 3.077,59 € 4.025,17 € 4.539,27 € 5.075,27 € 5.316,20 €
Anteil Pflegekasse - 131,00 € - 805,00 € -1.319,00 € -1.855,00€ -2.096,00 €
Eigenanteil Doppelzimmer (Monat) 2.946,59 € 3.220,17 € 3.220,27 € 3.220,27 € 3.220,20 €
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegesatz Einzelzimmer (pro Monat) 3.214,48 € 4.162,06 € 4.676,16 € 5.212,16 € 5.453,09 €
Anteil Pflegekasse - 131,00 € - 805,00 € -1.319,00 € -1.855,00€ -2.096,00 €
Eigenanteil Einzelzimmer (Monat) 3.083,48 € 3.357,06 € 3.357,16 € 3.357,16 € 3.357,09 €

Mit der Pflegereform wurde zum 01.01.2022 ein *Leistungszuschlag gesetzlich festgelegt, der Menschen, die im Pflegeheim leben (vollstationäre Pflege) entlasten soll.

Für die Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims mit Pflegegrad 2-5 beträgt dieser seit dem 01.01.2025:

  • 15 % des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
  • 30 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 50 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 75 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.
Heimentgelt für Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege  Tagessatz
Pflege 143,35 €
Unterkunft/Verpflegung 33,69 €
Investitionskosten Doppelzimmer 11,37 €
Ausbildungszuschlag  0,42 €
Ausbildungsumlage 3,89 €
Gesamt Doppelzimmer 192,72 €
Einzelzimmerzuschlag 4,50 €
Gesamt Einzelzimmer 197,22 €
Eigenanteil für Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege  Tagessatz
im Doppelzimmer 45,06 €
im Einzelzimmer 49,56 €
Anzahl Tage Kurzzeitpflege 12 Tage
Anzahl Tage Verhinderungspflege 11 Tage

Sie müssen nicht aus finanziellen Gründen auf die Sicherheit der Stationären Pflege verzichten, wenn bei Ihnen eine entsprechende Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Informationen über finanzielle Hilfe zur Pflege finden Sie in unserem Merkblatt der AWO Pflegeberatung. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in unserem Downloadbereich.

Wichtig: Der Antrag muss frühzeitig bei dem zuständigen Sozialhilfeträger gestellt werden, das heißt vor Ihrem Einzug ins Pflegeheim bzw. bevor Ihre finanziellen MIttel erschöpft sind.

Heimentgelt für Rüstige  Tagessatz
Maßnahmenpauschale 47,45 €
Grundpauschale 29,78 €
Invest 10,30 €
Ausbildungszuschlag  0,42 €
Ausbildungsumlage 3,89 €
Gesamt Doppelzimmer 91,84 €

Eigenanteil pro Monat: 2.793,77 €

Maßnahmenpauschale 47,45 €
Grundpauschale 29,78 €
Invest 14,80 €
Ausbildungszuschlag  0,42 €
Ausbildungsumlage 3,89 €
Gesamt Einzelzimmer 96,34 €

Eigenanteil pro Monat: 2.930,66 €

Dürfen wir Ihnen helfen?

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!

In einem persönlichen Beratungstermin erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihr individuelles Pflege- und Betreuungspaket, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.

Häufig gestellte Fragen

Möchten Sie mehr wissen?

Welche Kosten enstehen während meines Heimaufenthaltes?

Die monatlichen Gesamtkosten für Ihren Aufenthalt berechnen sich aus dem Pflegeaufwand, der sich aus dem Pflegegrad messen lässt, -  Ausbildungszuschlag, - Anteil für die Unterkunft, - Anteil für die Verpflegung und den Investitionskosten für das Einzel- oder Doppelzimmer. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten.

Die Kosten und den Anteil der Pflegekasse können Sie detailliert unseren Preislisten entnehmen. So wissen Sie immer genau, welche Kosten Sie zu tragen haben.
Wir beraten Sie gerne, ob und wie Sie Unterstützung beim Sozialhilfeträger anfordern können.
 

Was ist, wenn ich mir einen Pflegeplatz finanziell nicht leisten kann?

Oftmals reichen die finanziellen Möglichkeiten, die sich aus Rentenanspruch und Rücklagen ergeben, nicht aus, um die laufenden Kosten eines Heimplatzes zu decken. In diesen Fällen haben Sie in der Regel Anspruch auf Leistungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Regierungebezirk, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben), der die Kosten hierfür übernimmt. Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Verwaltung. Individuelle Beratung und Antragsaufnahme erfolgt in ihrer Gemeindeveraltung, dem Landratsamt oder der zuständigen Sozialverwaltung Ihres Regierungsbezirkes.

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